Gefahrstoffe
Wie sind Gefahrstoffe zu erkennen?
![]() Explosionsgefährlich |
![]() Nicht brennbares und nicht giftiges Gas |
![]() Brennbare Gase |
![]() Feuergefährlich entzündbare flüssige Stoffe |
![]() Feuergefährlich Entzündbare feste Stoffe |
![]() verschiedene Stoffe |
![]() Selbstentzündlich |
![]() Entzündbare Gase bei Berührung mit Wasser |
![]() Entzündend wirkd. Stoffe oder organische Peroxide |
![]() Giftig |
![]() Ätzend |
![]() Radioactive |
Versandstücke/Fahrzeuge
Gefährliche Güter sind so zu kennzeichnen, dass sie als solche erkannt werden. Diese Kennzeichnung erfolgt bei Versandstücken und Fahrzeugen in allen Bereichen mit Gefahrzetteln.
Die Gefahrzettel können zusätzlich eine Aufschrift in Zahlen (oder Buchstaben), die auf die Gefahrklasse (oder bei Explosivstoffen die so genannten Verträglichkeitsgruppen) hinweisen, tragen.
Häufig müssen Versandstücke aufgrund anderer Rechtsvorschriften zusätzlich gekennzeichnet sein, z.B. mit Hinweisen auf die besonderen Gefahren des Gutes, gegebenenfalls auch mit orangefarbenen Gefahrsymbolen nach der Gefahrstoffverordnung.
